Brauchbarkeitsprüfung

Brauchbarkeitsprüfung

 

Am 21. August 2010

(weitere Termine werden noch bekannt gegeben)

Nenngeld : 100 € Gesamtprüfung
 

Die Hunde müssen zweifelsfrei identifizierbar sein

 (Täto-Nr. oder Chip-Nr.)

Wirksamer Tollwutschutz ist  am Prüfungsmorgen nachzuweisen.

Der Führer eines Hundes muss den Besitz seines gültigen

Jagdscheines nachweisen !!!
 

Wichtig: Alle Nennungen unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes an :

die
Obfrau für das Jagdhundewesen
der Jägerschaft Meppen:

Anita Augustin-Weste
Dammstr. 64
49716 Meppen
Tel. : 05931- 3971

 anita.augustin-weste@gmx.de