Brauchbarkeitsprüfung
Brauchbarkeitsprüfung
Am 21.
August 2010
(weitere Termine werden
noch bekannt gegeben)
Nenngeld : 100 € Gesamtprüfung
Die Hunde müssen
zweifelsfrei identifizierbar sein
(Täto-Nr. oder Chip-Nr.)
Wirksamer Tollwutschutz
ist am Prüfungsmorgen nachzuweisen.
Der Führer eines Hundes muss den Besitz seines gültigen
Jagdscheines nachweisen
!!!
Wichtig: Alle Nennungen
unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes an :
die
Obfrau für das Jagdhundewesen
der Jägerschaft Meppen:
Anita Augustin-Weste
Dammstr. 64
49716 Meppen
Tel. : 05931- 3971
anita.augustin-weste@gmx.de
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