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Brauchbarkeitsprüfung
Am 22. September
2012
Nenngeld : 100 €
Gesamtprüfung
Die Hunde müssen zweifelsfrei identifizierbar sein
(Täto-Nr. oder Chip-Nr.)
Wirksamer Tollwutschutz ist am Prüfungsmorgen
nachzuweisen.
Der Führer eines Hundes muss den Besitz seines gültigen
Jagdscheines nachweisen !!!
Wichtig: Alle Nennungen unter gleichzeitiger
Zahlung des Nenngeldes an :
die
Obfrau für das Jagdhundewesen
der Jägerschaft Meppen:
Anita Augustin-Weste
Dammstr. 64
49716 Meppen
Tel. : 05931- 3971
anita.augustin-weste@gmx.de
Obfrau für das Jagdhundewesen der Jägerschaft
Meppen
Anita Augustin - Weste
Dammstr. 64
49716 Meppen
Tel.. 05931 - 3971
Mobil : 01577 7818097
E - Mail : Anita.Augustin-Weste@gmx.de