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BRAUCHBARKEITSPRÜFUNG

Brauchbarkeitsprüfung

 

Am 22. September 2012

Nenngeld : 100 € Gesamtprüfung

Die Hunde müssen zweifelsfrei identifizierbar sein

(Täto-Nr. oder Chip-Nr.)

Wirksamer Tollwutschutz ist am Prüfungsmorgen nachzuweisen.

Der Führer eines Hundes muss den Besitz seines gültigen

Jagdscheines nachweisen !!!

Wichtig: Alle Nennungen unter gleichzeitiger Zahlung des Nenngeldes an :

die
Obfrau für das Jagdhundewesen
der Jägerschaft Meppen:

Anita Augustin-Weste
Dammstr. 64
49716 Meppen
Tel. : 05931- 3971

anita.augustin-weste@gmx.de


Obfrau für das Jagdhundewesen der Jägerschaft Meppen
Anita Augustin - Weste
Dammstr. 64
49716 Meppen
Tel.. 05931 - 3971
Mobil : 01577 7818097

E - Mail : Anita.Augustin-Weste@gmx.de